Sicherheitsüberprüfungen

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Die Wahrung der Gesetzmäßigkeit von Amtspflichten diverser Funktionsträger, der vorbeugende Schutz von in- und ausländischen Organwaltern sowie der Zugang zu klassifizierten Informationen im Sinne des § 55 Abs. 3 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) veranschaulichen die Gründe für eine Sicherheitsprüfung nach den §§ 55ff SPG.  Eine Sicherheitsüberprüfung soll vor allem auch der Sicherung der Geheimhaltung von Informationen bei der Verwendung von Personen in sicherheitsempfindlichen Bereichen, wie auf dem Gebiet der kritischen Infrastrukturen, dienen. 

Die Pflicht sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, kann sich aber auch aus anderen Gesetzen ergeben. So verweisen die Bestimmungen im Luftfahrtsicherheitsgesetz sowie im Informationssicherheitsgesetz hinsichtlich des Schutzes klassifizierter Informationen ausdrücklich auf die Regelungen im SPG.

Die DSN ist für die Gewährleistung und Durchführung dieser Sicherheitsüberprüfungen in Vollziehung des SPG verantwortlich. Darüber hinaus obliegt der DSN im Rahmen der Amtshilfe (§ 140d Abs. 2 LFG) auch die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 134a Luftfahrtgesetz für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Die zur Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Formulare (Sicherheitserklärungen).