Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Wo kann ich mich initiativ bewerben?

Wenn Sie uns Ihre Initiativbewerbung zukommen lassen wollen, ersuchen wir um Beilage eines Lebenslaufes und Motivationsschreibens. Senden Sie die Unterlagen an personal@dsn.gv.at.

Nähere Informationen zu Karrieremöglichkeiten in der DSN.

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Wo finde ich Stellenausschreibungen der DSN?

Aktuelle Stellenausschreibungen der DSN finden Sie auf der Jobbörse des Bundes  sowie der Homepage der DSN.

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Kann ich mit meiner Ausbildung Mitarbeiter*in der DSN werden?

Wir suchen gezielt Personen mit Berufserfahrungen und Ausbildungen in unterschiedlichsten Bereichen.

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Wie kann ich mir das Auswahlverfahren der DSN vorstellen?

Im Rahmen der Bewerbung bei der DSN müssen Sie ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Im ersten Schritt absolvieren Sie eine mehrstündige computerunterstützte Eignungsdiagnostik. Im zweiten Schritt findet ein psychologisches Interview, unter anderem mit Psychologinnen und Psychologen des psychologischen Dienstes im Bundesministerium für Inneres, statt. Im dritten und letzten Schritt absolvieren Sie ein Fachgespräch mit Vertreter*innen der jeweiligen Abteilung der DSN.

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Was wird im Rahmen der Vertrauenswürdigkeitsprüfung überprüft?

Vor Beginn der Tätigkeit muss sich jede/r Bedienstete der DSN einer Vertrauenswürdigkeitsprüfung für den Verfassungsschutz unterziehen. Dies ist eine Abklärung der Vertrauenswürdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten, die Aufschluss darüber geben, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von dieser Person ein Risiko für den Verfassungsschutz ausgeht.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der DSN.

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Wie hoch wird mein Gehalt bei einer Tätigkeit in der DSN sein?

Die Gehälter im öffentlichen Dienst sind transparent gesetzlich geregelt und in den §§ 28ff Gehaltsgesetz zu finden. Die Einstufung Ihres Arbeitsplatzes finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung, wobei bei Vertragsbediensteten im Hinblick auf das Gehaltsgesetz  die Zuordnung gem. den §§ 65ff Vertragsbedienstetengesetz zu beachten ist. Dabei ist die Höhe auch von etwaigen anzurechnenden Vordienstzeiten abhängig.

 

FAQs zu allgemeinen Themen des Verfassungsschutzes finden Sie unter Meldestellen und Service.

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