Auftrag © LPD OÖ / Michael Dietrich Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) wurde mit 1. Dezember 2021 mit Inkrafttreten des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes (SNG) eingerichtet. Der Direktion obliegen folgende Aufgaben des Verfassungsschutzes: der Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie von Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verpflichtungen, der Schutz kritischer Infrastruktur, der Schutz der Bevölkerung vor terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität, vor Gefährdungen durch Spionage, durch nachrichtendienstliche Tätigkeit und durch Proliferation. Direktion Staatsschutz & Nachrichtendienst Die DSN Auftrag Staatsschutz Nachrichtendienst Geschäftsführung Leitbild Rechtliche Grundlage Kontrolle